Wasserversorgung
Bekanntmachung
Auf finanzbehördliche Anweisung erhob die Gemeinde Thurmansbang seit dem 12.08.2000 bei Wasserherstellungsbeiträgen den vollen Steuersatz von 16% bzw. 19%.
Vorher kam der ermäßigte Steuersatz von 7% zur Anwendung.
Der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Finanzgericht hat mit Urteil vom 08.10.2008 entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen als eigenständige Leistung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Dieser Steuersatz ist auch auf Wasserherstellungsbeiträge anzuwenden.
Der Gemeinderat Thurmansbang hat in der Sitzung am 01.10.2009 entschieden, dass auf entsprechende Anträge die ab dem 12.08.2000 ergangenen Wasserherstellungsbeitragsbescheide und Bescheide für Wasserhausanschlusskosten, für welche der volle Steuersatz erhoben wurde, so zu berichtigen sind, dass der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Beitragspflichtige, welche ab 12.08.2000 mit dem vollen Steuersatz belastet wurden und vorsteuerabzugsberechtigt waren, keine Rückerstattung der zu viel berechneten Umsatzsteuer erhalten, da eine Teiländerung des Ausgangsbescheides keine finanziellen Auswirkungen hätte.
Die Möglichkeit der Antragstellung wird befristet bis zum 30.06.2010
(= spätester Eingang bei der Gemeinde Thurmansbang).
Das Antragsformular kann im Rathaus Thurmansbang Zimmer Nr. 05 (OG) abgeholt, per Post bei der Gemeinde Thurmansbang, Gründelln 3 angefordert werden und wird im Internet unter www.Thurmansbang.de (unter der Rubrik „Gemeinde“ Unterpunkt „Wasserversorgung”) als pdf-Datei zum herunterladen bereitgestellt.
(Antragsformular, pdf)
Arbeitszeiten:
Montag bis Donnerstag 07.00 - 09.00 Uhr
09.30 - 12.00 Uhr
12.30 - 16.30 Uhr
Freitag 07.00 - 09.00 Uhr
09.30 - 12.00 Uhr
Hinweis: Ab 01.07.2008 Freitags bis 12.30 Uhr
Mitarbeiter:
 | Wasserwart:Pauli Georg |