Die Art und Berechnung der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuergesetz in Verbindung mit der Haushaltssatzung der Gemeinde.
Die Gemeinde ist an den vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag gebunden. Dieser wird mit dem gemeindlichen Hebesatz (Thu: ab RJ 2011 340%, Zent: ab RJ 2008 330%) multipliziert, um die Gewerbesteuer zu ermitteln. Sie erhalten den entsprechenden Bescheid, auf dem auch die Fälligkeiten sowie evtl. Vorauszahlungen vermerkt sind.
| Name: | Thurnreiter, Georg (Stv. Geschäftsstellenleiter, stv. Kämmerer) |
| Finanzverwaltung, Kämmerei, Steuern u. Abgaben, Wirtschaftsförderung, Kassen u. Wirtschaftswesen Geschäftsleitung, Schule und Kultur, Personalwesen |
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| Kontakt: | Tel. 08504 9122 13, Fax 08504 9122 23 |
| eMail: | |
| Büro: | 2. Stock, Zimmer 24 |